Presseportal
Pressemitteilungen 20.11.2024 – Erster Einsatz für den Greifswalder Winterdienst
Die ersten Schneeflocken in diesem Jahr sorgten auch beim Greifswalder Winterdienst für den ersten Einsatz. Nachdem die Kollegen des städtischen Bauhofs bereits seit gestern in Bereitschaft standen und die Straßen kontrollierten, rückten sie heute früh um 6 Uhr aus. Insgesamt 19 Kollegen streuten die Straßen und fegten die Gehwege, die ebenfalls vereinzelt gestreut wurden.
Insgesamt 34 Kollegen kümmern sich in zwei Schichten um den Winterdienst. Hinzu kommen 10 Ersatzleute, die bei besonders schweren Wetterlagen einspringen können. Pro Schicht sind vier Handarbeitskräfte unterwegs, die insbesondere Kreuzungen, Bushaltestellen und Brücken frei von Schnee und Eis halten.
Das Salzsilo ist mit 240 Tonnen gut gefüllt. Hinzu kommen noch einmal 300 Tonnen Salz in sogenannten Big Bags. Zusätzlich stehen 300 Tonnen Sand und 30 Tonnen Granulat für den Boulevard zur Verfügung.
Pro Schicht kommen drei LKW mit Feuchtsalzaufsätzen, zwei Kleintraktoren sowie ein Bagger zum Einsatz. Auf den Geh- und Radwegen sind sieben Multicar unterwegs. Für den Riems steht ein Mulicar mit Solesprüher bereit. In Friedrichshagen wird der Schnee weiterhin durch eine Fremdfirma geräumt, das Streuen übernimmt die Stadt.
Bis zu Temperaturen von minus 12 Grad Celsius streut die Stadt zumeist mit Sole. Diese wird mit Hilfe einer speziellen Aufbereitungsanlage gemischt. Anschließend wird sie in dafür vorgesehene Feuchtsalzbehälter umgefüllt. Durch dieses Verfahren kann die Salzmenge um etwa 20 Prozent reduziert werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Wirkung auf der Straße sofort einsetzt.
Insgesamt umfasst der Tourenplan der Stadt 190 Kilometer Straße und 50 Kilometer Geh- und Radwege.
Anlieger sind in der Pflicht
Der städtische Winterdienst beräumt nur jene Straßen, die auch gereinigt werden. Welche das sind, regelt die Straßenreinigungssatzung. Für verkehrsberuhigte Straßen und Anliegerstraßen sind Anwohner*innen und Eigentümer*innen selbst verantwortlich. Sie müssen die Straße jeweils bis zur Fahrbahnmitte räumen. Auch der Winterdienst auf den Gehwegen, den gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie auf Gehwegen mit dem Zeichen „Radfahrer frei“ ist auf die Eigentümer*innen der angrenzenden Grundstücke übertragen. Die getrennt vorhandenen Radwege werden durch den städtischen Bauhof beräumt. Der Schnee darf allerdings nicht auf die Straße geschoben werden, sondern muss auf den Grundstücken gelagert werden. Zum Streuen dürfen nur abstumpfende Mittel wie Sand, Kies und Split benutzt werden, Salz oder Asche sind nicht erlaubt.