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Pressemitteilungen 23.11.2022 – Erste Einsätze für Greifswalder Winterdienst
Der Greifswalder Winterdienst ist bereits im Einsatz. „Die ersten Kontrollfahrten durch die Mitarbeiter des Bauhofs erfolgten am 17. und 18. November“, informierte Uwe Adam, Leiter des Bauhofs beim Tiefbau- und Grünflächenamt. „Den ersten richtigen Einsatz gab es am vergangenen Wochenende. Am Samstagmorgen herrschte auf den Straßen Glätte wegen überfrierender Nässe, dann setzte zusätzlich Schneefall ein, sodass bereits geräumt und gestreut werden musste. Auch am Sonntagmorgen musste wegen Glätte gestreut werden. Seit Wochenbeginn sind die Männer hauptsächlich zu Kontrollfahrten unterwegs und stumpfen nur noch stellenweise ab.
Jeweils 15 Mitarbeiter in zwei Schichten stehen bereit
Insgesamt 30 Mitarbeiter des Bauhofs kümmern sich in zwei Schichten um den Winterdienst. Bei starkem Frost und Schneefall können jeweils vier weitere Arbeitskräfte hinzugezogen werden, die insbesondere Kreuzungen, Bushaltestellen und Übergänge frei von Schnee und Eis halten.
Wie in den Vorjahren stehen pro Schicht drei Lkw mit den entsprechenden Aufsätzen, sechs Multicar, ein Kleintraktoren und ein Bagger zur Verfügung. Das Silo ist mit 240 Tonnen Salz zum Anmischen von Sole randvoll gefüllt. Zusätzlich stehen noch einmal rund 300 Tonnen Salz in so genannten Big Bags bereit. Hinzu kommen 300 Tonnen Sand für die Abstumpfung der Geh- und Radwege sowie 30 Tonnen Granulat für den Boulevard.
Greifswald setzt auf salzarmes Streuen
Bis zu Temperaturen von minus 12 Grad Celsius streut die Stadt die Fahrbahnen mit Feuchtsalz. „Mit der Sole setzt die Wirkung auf der Straße schneller ein, außerdem kann man die Salzmenge dadurch reduzieren und entlastet so die Bäume am Straßenrand.“, erläutert der Bauhofleiter.
Auf dem Riems und in Friedrichshagen wird der Schnee durch eine Fremdfirma geräumt, das Streuen übernimmt die Stadt. Insgesamt umfasst der Tourenplan der Stadt 190 Kilometer Straße und 50 Kilometer Geh- und Radwege.
Anlieger sind in der Pflicht
Der städtische Winterdienst beräumt nur jene Straßen, die auch gereinigt werden. Welche das sind, regelt die Straßenreinigungssatzung. Für verkehrsberuhigte Straßen und Anliegerstraßen sind Anwohner*innen und Eigentümer*innen selbst verantwortlich. Sie müssen die Straße jeweils bis zur Fahrbahnmitte räumen. Auch der Winterdienst auf den Gehwegen, den gemeinsamen Geh-und Radwegen sowie auf Gehwegen mit dem Zeichen „Radfahrer frei“ ist auf die Eigentümer*innen der angrenzenden Grundstücke übertragen. Die getrennt vorhandenen Radwege werden durch den städtischen Bauhof beräumt. Der Schnee darf allerdings nicht auf die Straße geschoben werden, sondern muss auf den Grundstücken gelagert werden. Zum Streuen dürfen nur abstumpfende Mittel wie Sand, Kies und Split benutzt werden, Salz oder Asche sind nicht erlaubt.