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Pressemitteilungen 28.10.2020 – Corona-Ampel im Landkreis Vorpommern-Greifswald auf Rot
Im Landkreis Vorpommern-Greifswald wurde jetzt der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Damit gilt der Landkreis nun als Risikogebiet. Landrat Michael Sack bittet Bürgerinnen und Bürger eindringlich darum, alles dafür zu tun, dass „wir die Lage gemeinsam in den Griff bekommen.“ Heute wurden eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die strengere Auflagen für das Zusammenleben in unserer Region anordnet. Diese gilt ab dem 29. Oktober.
Private Zusammenkünfte im Familien- und Freundeskreis mit mehr als 10 Teilnehmern, die in Gaststätten oder sonst gewerblich organisiert und durchgeführt werden, sind untersagt.
Private Zusammenkünfte im Familien- oder Freundeskreis mit mehr als 10 Teilnehmern, die in der privaten Häuslichkeit oder die privat in sonstigen Räumlichkeiten organisiert und durchgeführt werden, sind untersagt.
In Einkaufscentern, auf Märkten (z.B. auf Wochenmärkten, Spezialmärkten, Floh- und Trödelmärkten im Sinne des § 2 Nr. 14 Corona-Lockerungs-LVO MV) und auf belebten Plätzen besteht die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen aus mehr als 2 Hausständen im öffentlichen Raum sind untersagt.
Gaststätten im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Gaststättengesetz (Schank- und Speisewirtschaften), dürfen nur in der Zeit von 6 bis 23 Uhr geöffnet sein. Ab 23 Uhr gilt ein absolutes Außenabgabeverbot von Alkohol.
abweichend von § 8 Abs. 5 Corona-Lockerungs-LVO MV wird die Teilnehmeranzahl für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien auf 100 Personen begrenzt.
Diese Begrenzung gilt, abweichend von den Regelungen des § 2 Corona-Lockerungs-LVO MV, ebenfalls für Sportveranstaltungen aller Art. Ausnahmen können aufgrund des mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzepts zugelassen werden.
Die Durchführung und Veranstaltung von Märkten im Sinn des § 2 Abs. 14a Corona-Lockerungs-L VO MV (Weihnachts-, Herbst- und ähnliche Jahrmärkte) ist für die Zeit der Wirksamkeit dieser Allgemeinverfügung untersagt.
Besucher dürfen soziale Einrichtungen im Sinne des § 71 Abs. 2 SGB XI (vollstationäre Pflegeeinrichtungen, teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen des betreuten Wohnens) nur unter Verwendung einer Mund-Nase-Bedeckung betreten. Die allgemeinen Hygieneregeln des § 1 Corona-Lockerungs-LVO MV sind anzuwenden
Personen im Sinne des § 1 Abs. 1 und Abs. 5 SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung ist es untersagt, in Satz 1 genannte Einrichtungen zu betreten.
Die Anordnungen gelten ab dem Folgetag der Veröffentlichung und bis auf Widerruf.
Seit Beginn der Pandemie wurden im Landkreis Vorpommern-Greifswald 420 Corona-Fälle registriert. Derzeit gibt es 178 aktive Fälle, 234 gelten als genesen und acht Menschen sind verstorben.
Hier finden Sie die Allgemeinverfügung: https://corona.kreis-vg.de/Rechtsgrundlagen/Landkreis-Vorpommern-Greifswald
Pressemitteilung des Landkreises Vorpommern-Greifswald