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Pressemitteilungen 14.11.2023 – Bundestag ändert Passrecht - Kinderreisepass wird ab dem 01.01.2024 abgeschafft
Ab dem 01.01.2024 kann ausschließlich ein Reisepass oder ein Personalausweis für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden. Dies war bisher schon möglich, wurde jedoch weniger genutzt, da sich Kinder während des Wachstums stark verändern.
Alle bestehenden Kinderreisepässe sind weiterhin gültig. Auch Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit von maximal 6 Jahren. Der bestehende Kinderreisepass kann allerdings nicht mehr aktualisiert werden, zum Beispiel durch ein neues biometrisches Lichtbild.
Für Personen unter 24 Jahren werden für die Dokumente bei einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren folgende Gebühren erhoben:
- Reisepass 37,50 €
- Personalausweis 22,80 €
Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses an Personen über 24 Jahren beläuft sich ab dem 01.01.2024 auf 70,00 €.
Welches Dokument im Einzelfall benötigt wird richtet sich nach dem Reiseziel. Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.