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Pressemitteilungen 12.10.2016 – Bewohnerparkausweis künftig nur noch mit Hauptwohnsitz
Vor allem in den Abend- und Nachtstunden ist es in einigen Greifswalder Stadtteilen schwierig, einen Parkplatz zu finden. Das gilt insbesondere für die Innenstadt. Deshalb hat die Bürgerschaft am 10. Oktober 2016 beschlossen, dass künftig nur noch Greifswalderinnen und Greifswalder mit Hauptwohnsitz einen Bewohnerparkausweis erhalten. Diese Regelung gilt ab sofort. Die Bürgerschaft hofft, dass mit dieser Entscheidung die angespannte Parksituation etwas entschärft wird.
Konkret bedeutet das:
- Neue Bewohnerparkausweise werden nur ausgestellt, wenn Antragsteller in dem entsprechenden Wohngebiet ihren Hauptwohnsitz nachweisen können.
- Bereits ausgestellte Bewohnerparkausweise bleiben bis zum Ablaufdatum gültig, auch wenn nur ein Nebenwohnsitz vorliegt.
- Eine Verlängerung wird nur gewährt, wenn der Antragsteller einen Hauptwohnsitz in dem Bewohnerparkbereich nachweisen kann.
Bewohnerparkausweise werden im Tiefbau- und Grünflächenamt, Bereich Verkehrslenkung, Stadthaus, Markt 15 ausgegeben.