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Pressemitteilungen 05.02.2019 – Bäume müssen für Bauvorhaben weichen, neue Pflanzungen schon geplant

einige dieser Bäume müssen für Ersatzneubau der Kita Marschak weichen
Einige dieser Bäume müssen für den Ersatzneubau der Kita Marschak weichen. Foto: Pressestelle

Angesichts zahlreicher Baumaßnahmen im Greifswalder Stadtgebiet müssen in den nächsten Wochen einige Bäume gefällt werden. Für alle liegen entsprechende Genehmigungen der zuständigen Behörden vor. Für viele gibt es Ersatzpflanzungen. Darüber hinaus werden in den nächsten Wochen einige Bäume abgenommen, die nicht mehr verkehrssicher sind und eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen. Die Fällungen müssen bis Ende Februar abgeschlossen sein, um die Vogelbrut nicht zu stören.

Umgestaltung der Außenanlagen auf dem Gelände der IGS Erwin Fischer beginnen nach Frostende
Um Baufreiheit für die Umgestaltung der Freiflächen, die Verlegung von Leitungen, aber auch schon in Vorbereitung für den Abriss des alten Schulgebäudes müssen hier mehrere Bäume weichen. Das betrifft zwei Kirschpflaumen, eine Gleditschie, eine Vogelkirsche, eine Sandbirke und ein Spitzahorn. Weiterhin werden einige Sträucher und Bäume gefällt, die nicht genehmigungspflichtig sind. Als Ausgleich werden auf dem neuen Außengelände einheimische, standorttypische Laubbäume gepflanzt, darunter ein Obstbaumhain, Schwarzerlen und Ebereschen. Die Baumfällungen wurden bereits in einer Ortsteilvertretung und im Bauausschuss im Oktober 2016 vorgestellt.

Freies Baufeld für neue Kitas
Um das Baufeld für den Neubau der Kita Zwergenland vorzubereiten, wurden im November bereits 29 Bäume gefällt, darunter 12, die der Baumschutzsatzung der Stadt oder dem Naturschutzausführungsgesetz MV unterliegen. Hierzu zählen hauptsächlich mehrere Sandbirken, Weiden und zwei Kastanien. Darüber hinaus mussten 17 nicht genehmigungspflichtige Bäume wie Silberpappeln, eine Tanne und eine Walnuss abgenommen werden. 
Die Fällungen für das neue Gebäude der Kita Marschak beginnen demnächst. Hier müssen 14 geschützte und 5 nicht genehmigungspflichtige Bäume entfernt werden. Bei letzten handelt es sich um Kirschpflaumen und einen Bergahorn. Zu den 14 Bäumen, die dem Naturschutzausführungsgesetz MV oder der Baumschutzsatzung der Stadt unterliegen, zählen hauptsächlich Linden, Sandbirken und Ahorne. Bei allen Bäumen wurden im Vorfeld artenschutzrechtliche Untersuchungen durchgeführt. Auf dem Gelände der Kita Zwergenland sind drei Neuanpflanzungen, auf dem der Kita Marschak insgesamt 10 geplant. Darüber hinaus gehende Kompensationsforderungen werden über eine Ausgleichszahlung beglichen.

Leitungen für Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie müssen umverlegt werden
Bevor der Bau des Zentrums für Life Science und Plasmatechnologie beginnen kann, müssen zunächst bestehende Leitungen im Boden verlegt werden. Dafür müssen 11   Bäume (10 Sommerlinden und eine Weide) entfernt werden. Für sie werden später als Ersatz vier einheimische Laubbäume gepflanzt. Darüber hinaus müssen weitere kleinere Bäume und Sträucher weichen, die nicht genehmigungspflichtig sind. Sollten die Rodungen jetzt nicht erfolgen, würde sich der Baubeginn für das neue Zentrum bis in den Herbst hinein verzögern, da erst dann wieder Fällungen möglich wären.

Pflegeschnitte auf dem Wall
An mehreren Stellen der historischen Wallanlagen wurden in den vergangenen Wochen Sträucher, wie z.B. Schneebeeren, zurück geschnitten. Grundlage hierfür ist ein denkmalpflegerisches und dendrologisches Pflegekonzept für den Kastanienwall, den Goethe-  und den Müntergrund aus dem Jahr 2014. Mit dessen Hilfe soll der Zustand der historischen Wallanlagen dauerhaft erhalten bleiben. Der letzte Rückschnitt liegt bereits mehrere Jahre zurück, deshalb war dieser seit längerem geplant. Ein regelmäßiger Pflegeschnitt fördert nicht nur den langfristigen Erhalt und das Wuchsverhalten der Einzelgehölze. Er trägt auch zu einem ansprechenden Bild einer intensiv gepflegten Parkanlage bei. Bereits in der kommenden Vegetationsperiode werden die Büsche wieder üppig austreiben. Trotz dieser Pflegearbeiten stehen für Vögel und Kleintiere in unmittelbarer Nähe noch ausreichende Lebensräume zur Verfügung.

14 Straßenbäume müssen gefällt werden
Die städtischen Baumkontrolleure haben innerhalb des Stadtgebietes 14 Bäume identifiziert, die aufgrund mangelnder Verkehrssicherheit gefällt werden müssen. Diese stehen entlang viel genutzter Straßen, wie der Pappellalle, der Max-Reimann-Straße, am Neuen Friedhof oder in der Wolgaster Straße. Diese Bäume sind nicht mehr stand- und bruchsicher und stellen eine Gefahr für Fußgänger oder Autofahrer dar.
Darüber hinaus stehen auf den Wallanalagen 5 Bäume, deren Verkehrssicherheit laut eines Baumsachverständigen zweifelhaft ist. Ein entsprechendes Gutachten wird derzeit vom Tiefbau- und Grünflächenamt gemeinsam mit der unteren Denkmalschutzbehörde und der unteren Naturschutzbehörde ausgewertet. Diese Bäume weisen Pilzbefall auf, haben zu viel Totholz oder Fäulnis im Stamm und scheinen nicht mehr stand- und bruchsicher zu sein. Auch diese Bäume müssen bis Ende Februar gefällt werden, sollten beide Behörden zustimmen. Sie legen auch die entsprechenden Nachpflanzungen fest.

Schwarzpappel in der Fallada-Straße droht endgültig auseinanderzubrechen
Ihr Lebensalter erreicht hat die Schwarzpappel am Ende der Hans-Fallada-Straße. Der rund 150 Jahre alte Baum drohte schon mehrmals auseinanderzubrechen. Deshalb wurde die Krone des Öfteren durch Rückschnitte entlastet. Dort befinden sich insgesamt 16 Kronensicherungen, die inzwischen altersbedingt verschlissen sind. Aus Gründen der  Verkehrssicherheit wurde die Schwarzpappel in den vergangenen Jahren genauestens beobachtet und immer wieder untersucht.  Nun hat ein neues Gutachten gezeigt, dass sie nicht mehr zu retten ist. Sie soll jetzt bis auf 6 Meter eingekürzt werden. Lediglich der Torso, der innen hohl ist, soll aus Artenschutzgründen als Rückzugsort für Lebewesen stehen bleiben.

Die Schwarzpappel, lateinisch Populus nigra, ist inzwischen sehr selten geworden. Die Stadtverwaltung lässt deshalb im Botanischen Garten Jungpflanzen aus dieser echten Art nachziehen. Der Baum in der Fallada-Straße gehört zu den insgesamt 10 Naturdenkmalen in Greifswald. Eine weitere Schwarzpappel mit dem Status Naturdenkmal steht am Nexö-Platz.

Baumschutzrecht in Greifswald
Aufgrund Ihres hohen Wertes für das Allgemeinwohl sind Bäume im Greifswalder Stadtgebiet besonders geschützt. Allein auf städtischen Flächen stehen mehr als 21.000 Gehölze. Je nach Baumart, Standort und Dicke des Stammes können Bäume nach der Greifswalder Baumschutzsatzung (Kommunalrecht) oder dem Naturschutzausführungsgesetz MV (Landesrecht) geschützt sein. Geschützte Bäume dürfen nicht ohne Genehmigung entfernt, zerstört oder geschädigt werden. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Das Bundesnaturschutzgesetz sieht zudem vor, dass Baumfällungen nur von Oktober bis Ende Februar vorgenommen werden dürfen. Sind Baumfällungen aufgrund von Baumaßnahmen erforderlich, sind die Naturschutzbehörden im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zu beteiligen. Das Baumschutzrecht wird dabei oft vom Baurecht geschlagen. 

Werden Fällungen genehmigt, werden in den meisten Fällen Ausgleichspflanzungen gefordert. Da unversiegelte Flächen aber zunehmend knapper werden, kann man in bestimmten Fällen auch eine Ausgleichszahlung vornehmen. Grundstücksbesitzer zahlen dafür im Sinne der Greifswalder Baumschutzsatzung auf ein stadteigenes Ausgleichskonto ein. Daraus werden dann neue Baumpflanzungen finanziert, wie beispielsweise im vergangenen Herbst entlang der Lomonossowallee. Handelt es sich um Bäume, die nach dem Naturschutzausführungsgesetz geschützt sind, gehen die Gelder an einen Baumschutzfond, der für die Pflanzung- und Pflege von Bäumen im Landkreis bestimmt ist.