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Pressemitteilungen 27.12.2021 – Appell des Oberbürgermeisters und der Bürgerschaft: Verzichten Sie auf Silvesterfeuerwerk!

Feuerwehrfontänen
Foto: Patrick Geßner

 

Bund und Länder haben am 2. Dezember aus Infektionsschutzgründen beschlossen, zu Silvester und Neujahr den Verkauf von Pyrotechnik zu verbieten. An publikumsträchtigen Plätzen gibt es ein Ansammlungs- und Feuerwerksverbot. Bitte informieren Sie sich zum Jahreswechsel über die geltenden Regelungen (https://www.regierung-mv.de/corona).

Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder appelliert gemeinsam mit der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald an alle Greifswalderinnen und Greifswalder, kein Silvesterfeuerwerk zu zünden: "Bitte verzichten Sie zum Wohle aller auf Feuerwerk und meiden Sie Menschenansammlungen.“

Ungeachtet der Bund-Länder-Regelung besteht bereits ein Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen gemäß § 23 Abs. 1 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Dessen Text lautet: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.“

Auf der Internetseite www.greifswald.de/silvesterfeuerwerk finden Sie weitere Hinweise zu den Einschränkungen des Silvesterfeuerwerks und eine detaillierte Stadtkarte. Diese zeigt farblich hervorgehoben die Orte und Gebäude auf, in deren unmittelbarer Nähe ein Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen gilt. Nach unserer Interpretation zählen auch reetgedeckte Häuser und Fachwerkbauten dazu. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.