Glühweinausschank muss genehmigt sein
Wer im Rahmen eines besonderen Anlasses, zum Beispiel im Rahmen des Weihnachtsmarktes, des Mitternachts-Shoppings oder Advents-Shoppings, vorübergehend Alkohol ausschenken möchte, braucht dafür eine Genehmigung, eine sogenannte Gestattung. Darauf macht der Leiter des Amts für Bürgerservice und Brandschutz Steffen Winckler aufmerksam. Dies gilt auch dann, wenn der Erlös für karikative Zwecke verwendet werden soll.
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