Sonntagsverkaufsverbot im Landkreis aufgehoben
Im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist die Öffnung von Einzelhandelsbetrieben vom 22. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 an Sonntagen zugelassen. Die Osterfeiertage fallen somit mit Ausnahme des Ostersonntags nicht unter diese Regelung. Landrat Michael Sack teilte mit, dass das Sonntagsverkaufsverbot für Einzelhandelsbetriebe wie Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- oder Tierbedarfsmärkte sowie Blumenläden aufgehoben ist.
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