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Hinweise für Sprayer

 

 

Graffitikunst ist ein großartiges Hobby, vorausgesetzt es wird auf legalen Flächen umgesetzt. Denn wenn die Erlaubnis zum Besprühen fehlt, handelt es sich nach § 303 StGB um Sachbeschädigung, die strafrechtlich verfolgt wird. Da ist es egal, ob es sich ein um künstlerisch anspruchsvolles Graffito oder eine Farbschmiererei ganz im Vorübergehen handelt. Der Kick beim Sprayen währt kurz, der Ruhm hält nicht lange vor, doch die Folgen können immens sein: die Strafandrohung reicht bei einer Sachbeschädigung von einer Geldstrafe bis zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe. Darüber hinaus kann der geschädigte Eigentümer Forderungen auf Schadensersatz für Reinigungs- und eventuelle Anwaltskosten gegenüber dem gefassten Sprayer geltend machen.

 

Selbst wenn der erwischte Sprayer zunächst kein Geld hat: ein beim Amtsgericht erwirkter Titel gegen den Täter hat 30 Jahre Gültigkeit!

 

So weit muss es nicht kommen: legal sprayen ist cool!

 

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