Hinweise für Geschädigte
Jemand hat Ihr Eigentum gegen Ihren Willen mit Farbe oder anderen Substanzen verunreinigt? Was können Sie tun?
Illegalle Graffiti sind ein großes Ärgernis, vor allem aber sind sie nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat. Damit diese verfolgt werden kann, müssen Sie einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung erstatten. Zuständig in Greifswald ist das Polizeihauptrevier in der Brinkstraße 13 - 14.
- Dokumentieren Sie die Sachbeschädigung mit Datum und Uhrzeit
- Fotografieren Sie das Graffito
Privatrechtliche Ansprüche des Geschädigten
Ungeachtet der strafrechtlichen Sanktionen gegen die Täter*innen können Sie als geschädigte person Forderungen auf Schadensersatz stellen. Ein beim Amtsgericht erwirkter Titel gegen den Titel hat 30 Jahre Gültigkeit.
Vorbeugen
hier nur einige wenige Beispiele:
- den besten Schutz vor weiteren ungewollteten Farbschmierereien bietet eine umgehende Beseitigung
- Auftragen eines Oberflächenschutzes
- Begrünung von Fassaden oder unebene Gestaltung der Oberfläche
Weitere Informationen finden sie in der Broschüre "Bleib sauber" des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung MV, Schwerin 2014.
Hier gibt es weitere Tipps der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.