Kommunale Kriminalprävention
Seit 1998 wird kommunale Prävention in Greifswald groß geschrieben. Diese Kontinuität ermöglichte die Herausbildung tragfähiger Präventionsstrukturen. Es entstand ein Netzwerk, das in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens hineinreicht und zur Herausbildung eines Problembewusstseins für kriminalpräventive Themen geführt hat. Prävention findet an vielen Orten statt: in den Schulen und Kindertagesstätten, den Vereinen und Initiativen, in Behörden, an der Universität und in den Kirchen. Prävention geht alle an.
Aktuelle Themen Prävention
Der Verein zur Förderung der kommunalen Prävention unterstützt die Präventionsarbeit in Greifswald mit finanziellen Mitteln. Für Herbst 2024 werden Fördermittel für Präventionsprojekte in Höhe von bis zu 2.000 EUR ausgelobt.
Wenn Sie im Bereich der Prävention tätig sind und Mittel zur Umsetzung Ihrer Idee benötigen, können Sie über einen formlosen Antrag Fördermittel beantragen. Nach Einreichung entscheidet der Vorstand gemäß Satzung, welche Anträge gefördert werden. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Welche Bereiche kommen für eine Förderung in Frage?
Jugendfreizeit |
Jugendarbeit |
Wohnen |
Familie |
Kultur |
Forschung |
Welche inhaltlichen Schwerpunkte muss das Projekt bearbeiten?
-Gewaltprävention/Selbstwertstärkung
-Kriminalpräventive Arbeit/Vorbeugung von Kriminalität
-Vermeidung von sozialer Ausgrenzung und Benachteiligung
-Demokratie- und Toleranzprojekte
Ab dem 23.09.2024 können die Projekte eingereicht und auf Wunsch auch vorab beraten werden. Melden Sie sich hierfür gerne telefonisch oder via Mail bei:
Marvin Medau
03834 8536 2840
praevention@greifswald.de
Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Die Durchbringung des Cannabisgesetzes durch die Bundesregierung ändert viel in Deutschland: Der Besitz und der Anbau von Cannabis werden in Deutschland zum 1. April mit Vorgaben legal.
Was ist erlaubt und was ist nicht erlaubt?
- Jede erwachsene Person darf bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen. Im privaten Bereich (Wohnsitz / gewöhnlicher Aufenthalt) beträgt die Begrenzung 50 Gramm getrocknetes Cannabis pro erwachsene Person.
- Privater Eigenanbau. Hierbei Begrenzung auf drei Cannabispflanzen pro Erwachsenen.
- Nicht erlaubt sind:
- Konsum in Anbauvereinigungen und in Sichtweite zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen
- Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
- Konsum in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite. In Sichtweite liegt in der Regel in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der genannten Einrichtungen vor.
- Diese Karte gibt eine Übersicht über Kindergärten sowie Sport- und Spielplätze in Greifswald.
- Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige bleibt eine Straftat.
Fördermöglichkeiten für Präventionsprojekte
Förderung von Mikroprojekten (bis 500 EUR) zum Auf- und Ausbau zivilgesellschaftlicher und demokratiestärkender Prozesse.
Landeszentrale für politische Bildung
Landeskoordinierungsstelle für Demokratie und Toleranz
Frau Peter
E-Mail: g.peter@lpb.mv-regierung.de
Telefon: +49 385 588 179 61
Webseite: BERATUNGSNETZWERK - Fördermöglichkeiten (beratungsnetzwerk-mv.de)
-Förderantrag
-Übersichtsflyer Mikroprojekte
Die Partnerschaft für Demokratie Greifswald fördert im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! ziviles Engagement und demokratisches Miteinander.
Koordinierungs- und Fachstelle
Tel.: 03834-4127988
Mobil: 01791290327
E-Mail: kontakt@pfd-greifswald.de
Antrag und Beratung
Die jeweilige Ortsteilvertretung kann Projekte über das Ortsteilbudget fördern.
Weitere Informationen zur Ortsteilvertretung.
Sitzungsdienst Ortsteilvertretungen
Tel.: +49 3834 8536-1253
Antrag zum Ortsteilbudget
Anschrift:
Frau Sylvia LütkehölterSteinbecker Straße 117489 Greifswald
Weitere Informationen
Förderung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für Mikroprojekte (bis zu 500 EUR) zur Umsetzung präventiver Programme und Projekte.
Förderrichtlinie
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Beauftragtenbüro
Kapaunenstr. 24
17489 Greifswald
E-Mail: praevention@greifswald.de
Telefon: +49 383485362840