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Vorbeugender Brandschutz

Bautechnischer Brandschutz

Die Mitarbeiter Baulicher Brandschutz sind verantwortlich für die Erstellung von Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren, bei der Erteilung von Gewerbegenehmigungen sowie auf Anforderung anderer Behörden oder Unternehmen. Das erfolgt insbesondere bei Sonderbauten wie: Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Altenheimen, Verkaufsstätten, Theatern oder auch Industriebauten. Insbesondere bei derartigen Gebäuden empfiehlt es sich im Zuge der Bauantragsstellung mit den Mitarbeitern der Unteren Bauaufsicht und der Feuerwehr das Gespräch über gegebenenfalls erforderliche und geplante Maßnahmen abzustimmen.

Die Kollegen unterstützen mit ihrer fachlichen Kompetenz im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz die Untere Bauaufsichtsbehörde, den Betrieb für Bau und Liegenschaften des Landes M-V und die Prüfingenieure für Brandschutz in Fragen der Genehmigung von baulichen Anlagen soweit sie den Brandschutz betreffen.

Sie wirken zudem bei der Überwachung von Gebäuden in der Bauphase mit und unterstützen damit die Untere Bauaufsichtsbehörde. Zu Fragen des Brandschutzes werden Behörden, Unternehmen, Architekten, Planer und Bauherren beraten. Dazu zählen zum Beispiel die Rettung von Personen über Leitern der Feuerwehr, die Beurteilung von Feuerwehrzufahrten, Rettungswegen in Gebäuden, Maßnahmen der Rauchableitung bei Bränden, die Notwendigkeit von Löschanlagen und andere Einrichtungen zur Brandbekämpfung. Zu den weiteren Aufgaben gehören die feuerwehrseitige Abnahme von Brandmeldeanlagen sowie die Inbetriebnahme von Feuerwehrschlüsseldepots. Die Feuerwehrschlüsseldepots (FSD) erleichtern der Feuerwehr den Zutritt zu Gebäuden im Alarmfall.

Die Mitarbeiter führen Schulungen durch und weisen die Kameraden der Feuerwehr in den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz neu errichteter Gebäude ein. Vor Übergabe von Feuerwehrplänen an die Mitarbeiter des abwehrenden Brandschutzes werden diese auf fachliche Richtigkeit geprüft. Gemeinsam mit den Mitarbeitern des Abwehrenden Brandschutzes werden Einsatzübungen der Feuerwehr und Evakuierungsübungen vorbereitet und durchgeführt. Neben diesen aufgeführten sachbearbeitenden Tätigkeiten arbeiten die Mitarbeiter als Einsatzleitdienst der Feuerwehr.

Brandverhütungsschauen

Bei Gebäuden und Einrichtungen, die aufgrund einer erhöhten Brand- oder Explosionsgefahr oder aufgrund der großen im Gebäude befindlichen Personenzahlen eine erhöhte Gefährdung aufweisen, sieht der Gesetzgeber wiederkehrende Begehungen durch die Berufsfeuerwehr vor (siehe § 19 Abs. 4 BrSchG). Dies wird durch die Kollegen des Vorbeugenden Brandschutzes sichergestellt. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf den betriebssicheren Zustand des Gebäudes gelegt: sind die notwendigen Feuerwehrzufahrt- und –zugangsmöglichkeiten gegeben, stehen die erforderlichen Löschwassermengen und anlagentechnischen Hilfsmittel bereit und wurden die organisatorischen Vorgaben an aktuelle Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Brandschutzordnungen eingehalten. Zu den brandschaupflichtigen Gebäuden zählen insbesondere Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten, Gaststätten und Hochhäuser.

Brandsicherheitswachen

Für Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und Personen gefährdet werden könnten, sind gemäß Brandschutzgesetz Brandsicherheitswachen vorzusehen (vgl. § 21 Abs. 1 BrSchG)Dabei kommt der Gemeinde die Pflicht zu, diese Brandsicherheitswache zu stellen, wenn der Veranstalter dieser Pflicht selbst nicht in genügender Art und Weise nachkommt.

Im Bereich der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird die Aufgabe der Brandsicherheitswache im Wesentlichen durch die Kameradinnen und Kameraden der Freiwillige Feuerwehr unter organisatorischer Leitung durch den Vorbeugenden Brandschutz sichergestellt.