Navigation und Service der Hansestadt Greifswald

Springe direkt zu:

Inhalt Hauptnavigation Suche
Suche: Suchfeld öffnen / Suchfeld schließen
Menü öffnen/schliessen

Verwaltungsfachangestellte*r (m/w/d), Fachrichtung Kommunalverwaltung

Bühnenbild Azubis_014

Verwaltungsfachangestellt*innen der Fachrichtung Kommunalverwaltung werden in vielen Bereichen der Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eingesetzt, unter anderem im Amt für Bürgerservice und Brandschutz, im Amt für Finanzen, aber auch im Haupt- und Personalamt. Hier bearbeitest Du Rechtsverstöße und erstellst Bescheide, bearbeitest Anträge von Bürger*innen oder nimmst Zahlungs- und Buchungsvorgänge vor.

Ablauf der Ausbildung

Die 3-jährige Ausbildung besteht aus praktischen und theoretischen Ausbildungsabschnitten (duales System). In der berufspraktischen Ausbildung, die Du in den Fachämtern und Einrichtungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald absolvierst, erhältst Du genaue Kenntnisse der Verwaltungsorganisation und Verwaltungsabläufe. Die schulische Ausbildung findet am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum Greifswald im Blockunterricht statt.

Neben den allgemeinbildenden Fächern werden dort die berufsspezifischen Fächer unterrichtet, wie u.a.:

  • Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen
  • Personalwesen
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Rechtsanwendungen
  • Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe sowie
  • Informations- und Kommunikationsdienste

Ergänzt werden die praktischen und theoretischen Ausbildungsabschnitte durch den praxisbezogenen Unterricht am Kommunalen Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald. Diese dienstbegleitenden Unterweisungen (Einsatzort Greifswald/Grimmen) umfassen insbesondere die Fachgebiete 

  • Kommunalrecht
  • Personalwesen
  • Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre
  • Verwaltungsrecht und -verfahren sowie
  • Sozialrecht
Einstellungsvoraussetzungen
  • Mittlere Reife mit guten Leistungen in Deutsch, Mathematik und Sozialkunde
  • Gesundheitliche und persönliche Eignung
  • Soziale Kompetenzen
  • Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Motivation und Engagement
  • Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeiten
  • PC-Kenntnisse und der Umgang mit Word und Excel sowie
  • Interesse an der Arbeit mit Gesetzen
Bewerbungsverfahren

Der Bewerbungszeitraum für den Ausbildungsbeginn 1. September 2025 liegt zwischen dem 1. August 2024 und dem 30. September 2024.

Sobald die Ausschreibung veröffentlicht ist, kannst Du Dich über unser digitales Bewerbermanagementsystem unter www.greifswald.de/stellenangebote bewerben.

Folgende Bewerbungsunterlagen benötigen wir: 

  • Lebenslauf
  • Kopien der letzten beiden Schulzeugnisse bzw. des Schulabschlusszeugnisses
  • Nachweise zu Ausbildungen, beruflichen Tätigkeiten oder Praktika

Folgendes kann Dich im Bewerbungsverfahren erwarten: 

  • Einladung zum schriftlichen Eignungstest – voraussichtlich im November/Dezember 2024
  • Anhand des Testergebnisses erfolgt die engere Auswahl der Bewerber*innen, die dann zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden
  • Einladung zum persönlichen Gespräch – voraussichtlich im Zeitraum Januar/Februar 2025
Was wir Dir bieten

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bietet Dir eine praxisorientierte Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten und die Einbindung in unsere ausbildungs- und jahrgangsübergreifende „Azubi-Gemeinschaft“. Zusätzlich bieten wir gute Übernahmechancen bei einer erfolgreich beendeten Ausbildung.

Das Ausbildungsentgelt richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Es beträgt derzeit (Stand 03/2024) monatlich im 

                             1. Ausbildungsjahr - 1.218,26 Euro
                             2. Ausbildungsjahr - 1.268,20 Euro
                             3. Ausbildungsjahr - 1.314,02 Euro

Zusätzlich erhältst Du alle sonstigen tariflichen Sonderleistungen nach TVAöD,  wie die Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen, eine Abschlussprämie bei erfolgreich bestandener Ausbildung sowie eine betriebliche Altersvorsorge.

Der Urlaubsanspruch für Verwaltungsfachangestellte beträgt 30 Tage im Jahr.