Informationen für Veranstaltende
Allgemeine Informationen
Anzeige einer öffentlich bemerkbaren Veranstaltung
Sollten Sie in der Universtitäts- und Hansestadt Greifswald eine öffentlich bemerkbare Veranstaltung planen, ist diese rechtzeitig, das heißt mindestens sechs Wochen vorher, anzuzeigen.
Als zentraler Ansprechpartner für Veranstaltende steht Ihnen der Bereich Märkte und Veranstaltungen zur Verfügung. Sie reichen die Veranstaltungsanzeige bei uns ein und wir übernehmen dann alles Weitere. Dazu gehört die Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen, die Koordinierung des gesamten behördlichen Genehmigungsverfahrens und die abschließende Rückmeldung mit allen notwendigen Schreiben, Teilgenehmigungen und Hinweisen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Neben den Fachbereichen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, wie z.B. Immission, Gewerbe, Brandschutz werden auch der Landkreis Vorpommern-Greifswald (Hygiene, Lebensmittelüberwachung, Abfallbehörde), die Polizei und weitere Institutionen und Behörden von uns informiert.
Verwaltung von Veranstaltungsflächen und Suche nach passendem Veranstaltungstermin
Wir verwalten die bekannten Veranstaltungsflächen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und sind Ansprechpartner bei der Reservierung bzw. Anmietung dieser. Eine Übersicht finden Sie weiter unten.
Die Nutzung bzw. Anmietung von anderen öffentlichen Flächen und öffentlichen Straßen wird durch andere Fachbereiche bearbeitet. Auch hier können wir den entsprechenden Kontakt vermitteln.
Bewerbung von Veranstaltungen
Die Universitäts- und Hansestadt bietet die Möglichkeit die Veranstaltung im Veranstaltungskalender zu bewerben. Dort können Sie Ihre Veranstaltung selbst eintragen und mit allen notwendigen Informationen unterlegen. Diesen finden Sie hier: Veranstaltungskalender
Für die öffentliche Anbringung und Aufstellung von Werbematerial im Stadtgebiet Greifswald ist ein Vertrag mit der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH (Tel.: 03834 - 58 990) abzuschließen. Ungenehmigte Plakatierungen werden durch die Ströer Deutsche Städte Medien GmbH kostenpflichtig entfernt.
Veranstaltungen mit erhöhter Lärmbelastung
Veranstaltungen mit höherer Lärmbelastung sind bereits im Vorjahr bis zum 31. Oktober im Bereich Märkte und Veranstaltungen anzuzeigen. Wichtig dafür sind die Veranstaltungsanzeige (soweit Daten bereits bekannt) und die Anlage 2. Zu diesem Zeitpunkt müssen noch nicht alle Unterlagen vollständig sein. Die Immissionsschutzbehörde prüft anschließend, für welche Veranstaltungen besondere Lärmschutzregeln gelten.
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachten Geräusche (Freizeitlärm-Richtlinie). Diese sieht vor, dass Anwohnende an zehn Tagen oder Nächten im Jahr eine höhere Lärmbelastung durch Veranstaltungen zugemutet werden kann. In diesem Zusammenhang spricht man von sogenannten seltenen Störereignissen. Wenn sich mehrere Veranstaltungsorte im Umfeld von schutzbedürftigen Nutzungen befinden, dürfen es in der Summe maximal zehn seltene Störereignisse sein. Endet eine Veranstaltung nach 22 bzw. 23 Uhr, dann sind unter Umständen zwei seltene Störereignisse erforderlich. Da es für manche Veranstaltungsorte deutlich mehr Interessenten gibt, entscheidet ein Losverfahren.
Sollten die zehn Termine an dem jeweiligen Ort überschritten werden, so wird versucht, die noch verbliebenen Veranstaltungen auf andere Orte umzulenken.
Für Veranstaltungen im Forum Museumshafen, im Strandbad sowie auf dem Festspielplatz An der Jungfernwiese, die während der abendlichen Ruhezeiten oder Nachtstunden stattfinden, wird üblicherweise eine messtechnische Überwachung durch ein unabhängiges und qualifiziertes Büro von der Unteren Immissionsschutzbehörde gefordert. Bei Rückfragen steht die Untere Immissionsschutzbehörde gerne zur Verfügung. Kontakt aufnehmen per E-Mail
Anzeige einer öffentlich bemerkbaren Veranstaltung
... für die Veranstaltungsanzeige
Die Veranstaltungsanzeige muss mindestens sechs Wochen der Veranstaltung angezeigt werden. Bei größeren Veranstaltungen hat die Einreichung erheblich früher zu erfolgen. Dazu können Sie sich gerne vorher an uns wenden und die entsprechende Frist erfragen.
Die Einhaltung dieser Frist ist zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Erlaubnisverfahrens zwingend erforderlich.
... für die Anzeige von Veranstaltungen mit erhöhter Lärmbelastung
Diese Frist ist der 31. Oktober des Vorjahres. Wichtig dafür sind die Veranstaltungsanzeige (soweit Daten bereits bekannt) und die Anlage 2. Zu diesem Zeitpunkt müssen noch nicht alle Unterlagen vollständig sein. Die Frist für die Einreichung der Veranstaltungsanzeige bleibt davon unberührt.
... für die Reservierung von Veranstaltungsflächen
Sobald Sie Ihre Veranstaltung planen, die auf einer städtischen Veranstaltungs- oder anderen Fläche stattfinden soll, ist die Fläche entsprechend zu reservieren. Gerade in den Sommermonaten wird eine frühe Reservierung empfohlen.
Die Veranstaltungsanzeige ist vollständig mit allen notwendigen Anlagen und erforderlichen Unterlagen schriftlich oder per E-Mail einzureichen.
Anlage 1 Antrag auf Sondernutzung
Anlage 2 Immission, Vergnügungssteuer
Anlage 3 Gestattung für Gastststättenbetrieb
Anlage 4 Nutzung öffentlicher Verkehrsgrund
Anlage 5 verkehrsrechtliche Maßnahmen
Anlage 6 Festsetzung Spezialmarkt und mehr
Anlage 7 Ausnahme vom Reisegewerbe
Hinweise Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer (z.B. Osterfeuer)
Antrag Sondernutzung (wenn keine Veranstaltung stattfindet, z.B. Informationsstände)
Anzeige und Hinweise für Fliegende Bauten (wenn keine Veranstaltung stattfindet)
Veranstaltungsflächen
Folgende Veranstaltungsflächen werden durch uns verwaltet und können reserviert und angemietet werden.
Das Strandbad Eldena wird durch den Fachbereich Gebäudemanagement verwaltet.
Kontakt aufnehmen per E-Mail
Sonstige öffentliche Flächen können Sie über die Sondernutzung erfragen.
Kontakt aufnehmen per E-Mail
Für Veranstaltungen im Forum Museumshafen, im Strandbad sowie auf dem Festspielplatz An der Jungfernwiese, die während der abendlichen Ruhezeiten oder Nachtstunden stattfinden, wird üblicherweise eine messtechnische Überwachung durch ein unabhängiges und qualifiziertes Büro von der Unteren Immissionsschutzbehörde gefordert. Bei Rückfragen steht die Untere Immissionsschutzbehörde gerne zur Verfügung. Kontakt aufnehmen per E-Mail
Anschrift: | Salinenstraße |
Fläche: | 5.400 m² |
Ausstattung: | Umzäunung, natürlicher Sichtschutz durch Heckenbepflanzung |
Untergrund: | Schotter und Pflasterung |
geeignet für: | Bühnenaufbauten, sehr schwere Lasten, Zelte mit Erdanker |
Kosten: | 267,04 € pro Tag |
Lageplan Forum am Museumshafen
Anschrift: | An der Jungfernwiese | ||||||
Fläche: | 11.244 m² | ||||||
Ausstattung: | Umzäunung, extra Parkfläche vorhanden | ||||||
Untergrund: | Schotter, Asphalt, Rasen, Einschlag von Erdnägeln möglich | ||||||
Lage: |
gelegen im Gewerbe- und Industriegebiet (niedrigere Auflagen im Bereich Lärmschutz) |
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geeignet für: |
Zirkusse, Musikveranstaltungen, Bühnenaufbauten, sehr schwere Lasten, Zelte mit Erdanker etc. |
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Kosten: | 271,07 € pro Tag |
Anschrift | Markt |
Fläche: | 2.391 m² |
Ausstattung: | 5 Senkelektranten mit je |
8 x 220 V | |
1 x 16 A | |
1 X 32 A | |
5 Wasseranschlüsse für Steigrohre | |
Untergrund: | Granitstein |
geeignet für: | Bühnenaufbauten, sehr schwere Lasten, Zelte ohne Erdanker |
Kosten: | 245,09 € pro Tag |
Anschrift: | Markt |
Fläche | 305 m² |
Ausstattuing: | 2 Senkelektranten mit je (aktuell nicht vorhanden) |
8 x 220 V | |
1 x 16 A | |
1 x 32 A | |
Untergrund: | Granitstein |
geeignet für: | Bühnenaufbauten, sehr schwere Lasten, Zelte ohne Erdanker |
Kosten: | 174,96 € pro Tag |