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Kulturförderung

Aktuelle Sondermeldungen

Energiefonds des Bundes und des Landes (Update vom 20.02.2023)

I. Kulturfonds Energie des Bundes

Steigende Energiepreise gefährden den Erhalt von Kulturangeboten wie beispielsweise Kinos, Theatern, Konzerten, Museen, Bibliotheken und Archiven. Aus diesem Grund haben Bund und Länder den „Kulturfonds Energie des Bundes“ entwickelt. Mit diesem Instrument bietet der Bund zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung für den Kulturbereich zur Bewältigung der hohen Energiekosten.

Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Bei der Berechnung der Fördersumme werden die Wirkungen der Preisbremsen und das allgemeine Einsparziel von mindestens 20 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt - der konkrete Nachweis einer bestimmten Einsparleistung wird jedoch nicht vorausgesetzt.

Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Der Antragstellung ist demnächst über den Bund möglich. (siehe auch unten)
Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt durch die örtlich zuständigen Länder.

Über den „Kulturfonds Energie des Bundes“ können

  • Kultureinrichtungen, z.B. Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen oder Bibliotheken, sowie
  • Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen

eine Unterstützung zur Abfederung der durch die Energiekrise verursachten Härten beantragen.

Künstler*innen individuell sind nicht antragsberechtigt.

  • Kultureinrichtungen

Antragsberechtigt

Öffentliche und private Kultureinrichtungen, d.h. Orte, an denen kulturelle Zwecke und Aktivitäten verfolgt werden: „Museen, Archive, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder -stätten, Theater, Kinos, Opernhäuser, Konzerthäuser, sonstige Einrichtungen für Live-Aufführungen, Einrichtungen zur Erhaltung und zum Schutz des Filmerbes und ähnliche Infrastrukturen“. Hierzu zählen auch soziokulturelle Zentren sowie Kultureinrichtungen, für die Kulturelle Bildung zu ihren zentralen Aufgaben gehört (z.B. Jugendkunst- und Musikschulen, Kulturzentren und -vereine); erfasst sind Tätigkeiten im Bereich der kulturellen und künstlerischen Bildung sowie Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen durch Vermittlungs- und Bildungsprogramme. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden nur die Mehrkosten des Arbeitspreises für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom.

Die förderfähigen Kosten einer Einrichtung sind die Mehrkosten, die sich aus der Differenz zwischen den jeweils aktuellen Energiekosten (unter den Bedingungen der Preisbremsen) für 80 % des historischen Verbrauchs und den historischen Kosten für 100 % des historischen Verbrauchs ergeben. Der verbrauchsunabhängige Grundpreis wird hierbei nicht berücksichtigt. Die förderfähigen Energiemehrkosten werden anteilig erstattet. Der Kulturfonds Energie bezuschusst die förderfähigen Mehrkosten bei öffentlichen Einrichtungen als maximale Förderquote in Höhe des regulären Bundesanteils, mindestens aber zu 50 %, und bei den privaten Einrichtungen und soziokulturellen Zentren zu 80 %.

  • Kulturveranstaltende

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind Kulturveranstaltende, wenn sie ticketbasierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung i. S. d. „Kulturfonds Energie des Bundes“ gelten und antragsberechtigt sind.

Gegenstand der Förderung

Da Kulturveranstaltende in der Regel Mietverträge ohne ausgewiesene Energiekosten für die genutzten Veranstaltungsräume schließen, werden sie mit einem Festbetrag gestaffelt nach der Kapazität des Veranstaltungsraumes gefördert.

Hinweis: Der Inhalt dieser Webseite gibt nur einen vorläufigen Stand wieder. Bitte informieren Sie sich daher über den aktuellen Stand auf der folgenden Seite der Beauftragten des Bundes für Kultur und Medien
www.kulturfonds-energie.de/index.html
Dort wird zeitnah auch die Möglichkeit bestehen, Anträge an den „Energiefonds“ zu stellen.

 

Bitte informieren Sie sich auch auf den Auftakt-Infosession | Kulturfonds Energie des Bundes, die auf der folgenden Seite in der nächsten Tagen freigeschaltet werden:

www.youtube.com/watch?v=jkKJGgn7oTY


II. Programm "Härtefallhilfen Energiemehrkosten (KMU)" des Bundes und des Landes für 2022 ist gestartet

Möglicherweise auch für Kulturvereinigungen und –betriebe, welche über einen gewerblichen Betrieb verfügen, interessant

Zur Entlastung der Wirtschaft hat der Bund entschieden, den Ländern für eine Härtefallregelung für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, die von stark gestiegenen Energiemehr­kosten betroffen sind, bis zu 1 Mrd. EUR über den Wirtschaftsstabilisierungs­fonds zur Verfügung zu stellen. Darauf entfallen für M-V ca. 20 Mio. EUR, die das Land durch eigene finanzielle Mittel im Rahmen eines Härtefall­fonds verstärkt.

Gefördert werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen für die eine Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb und eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt sowie ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Es sollen durch Zuschüsse, anteilig die durch den Antragstellenden zu tragenden Ausgabensteigerungen für Energie im Jahr 2022 ausgeglichen werden.

Für Kulturvereinigungen und –betriebe, unabhängig von ihrer Rechtsform und Gemeinnützigkeit gilt, dass sie nur für ihre jeweiligen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe im Sinne des § 64 AO antragsberechtigt sind, soweit der jeweilige steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (§ 64 AO) die übrigen Fördervoraussetzungen nach diesen Grundsätzen erfüllt.

Genauerer Informationen finden Sie hier auf den Seiten des Landesförderinstitutes MV (LFI MV) unter: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/haertefallhilfen-energiemehrkosten-kmu/

 

200 Euro Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler*innen
Sonderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Mit dieser einmaligen Energiepreispauschale entlastet die Bundesregierung Menschen in Ausbildung. Die Einmalzahlung kann in Kürze online beantragt werden.

Einige Schritte können Sie bereits vorab erledigen, um die Antragstellung zu beschleunigen.

Auf folgender Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finden Sie alle wichtigen Informationen hierzu www.einmalzahlung200.de/eppsg-de.

KulturPass für 18-Jährige

ie Beauftragte des Bundes für Kultur und Medien wird einen KulturPass auflegen, der zum einen neue Besucherklientel für Kultureinrichtungen erschließen will, um so dem Besucherrückgang entgegenzuwirken, und zum anderen jungen Leuten Zugänge zu Kultur erleichtern soll.

Um von den Jugendlichen "gefunden" zu werden, muss man sich auf einer Plattform registrieren. Wir möchten schon heute sehr dafür werben, dass sich die Kultureinrichtungen des Landes und der Stadt hier aktiv beteiligen.

Der „KulturPass“ soll im zweiten Quartal an den Start gehen; das Portal wird für die Kulturanbieter mit entsprechendem Vorlauf geöffnet. Bei erfolgreichem Verlauf kann das Programm in einem zweiten Schritt für Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren geöffnet werden.
Auch hier informieren wir Sie über die laufenden Entwicklungen.

Kulturförderung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald fördert gemäß Artikel 16 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern Kunst und Kultur im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unter besonderer Berücksichtigung des städtischen Leitbildes in der jeweils gültigen Fassung.

Die Förderung erfolgt sowohl durch Sachleistungen, organisatorische und fachliche Unterstützung als auch durch finanzielle Zuwendungen.

Anträge auf Sachleistungen, organisatorische und fachliche Unterstützung können formlos schriftlich bei dem Amt für Bildung, Kultur und Sport eingereicht werden.

Anträge auf finanzielle Unterstützung von Projekten können mit dem anliegenden Formblatt schriftlich gestellt werden. Die weitergehenden Informationen und Hinweise zur Beantragung von finanziellen Förderungen finden Sie unten in der Downloadliste.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Förderung: Caspar-David-Friedrich-Jubiläum 2024

Zusammen mit der „Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien“ stellt Friedrichs Geburtsstadt Greifswald Förderhilfen für Jubiläumsprojekte zur Verfügung. 

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Kulturförderung des Landes: Weniger Bürokratie, mehr Kunst

Am 15.08.2017 hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V Änderungen für die Kulturförderung des Landes bekannt gegeben: Vor allem die Kulturprojekte mit einer Förderhöhe bis 30.000 € sollen davon profitieren.

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Wolfgang-Koeppen-Literaturpreis

Alle zwei Jahre verleiht die Universitäts- und Hansestadt Greifswald den Wolfgang-Koeppen-Literaturpreis.

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HanseArtWorks 2024: 44. int. Hansetage in Gedansk (PL)

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald beteiligt sich jährlich mit Künstlerinnen oder Künstlern aus der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem Umland an der Ausstellung "HANSEartWORKS an den Internationalen Hansetagen.

weitere Informationen

Pomerania Nostra

Als Mitglied des Stifterkreises beteiligt sich die Stadt an der binationalen sowie bienalen Auszeichnung. 

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