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Schutzgebiete und -objekte auf dem Territorium der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

(Hinweis: auf einigen Schutzgebieten liegen 2 oder 3 Schutzkategorien)

 

 • Bestandteile des europäischen ökologischen Netzes NATURA 2000
Erläuterung:
Ist ein europaweites zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten, bestehend aus sogenannten FFH-Gebieten zum Schutz der biologischen Vielfalt (wildlebende Arten und natürliche und naturnahe Lebensräume) und EU-Vogelschutzgebieten (SPA) zum Schutz ausgewählter Vogelarten und ihrer Lebensräume.
 • Naturschutzgebiete
Erläuterung:
Rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Strengste Schutzkategorie. 
 • Landschaftsschutzgebiete
keine 
 • geschützter Landschaftsbestandteil
Erläuterung:
Rechtsverbindlich festgesetzte Landschaftsbestandteile, z. B. Feldgehölze, Hecken, Parke, Gesamtbestand an Bäumen. 
 • Flächennaturdenkmale und Naturdenkmale
Erläuterung Flächennaturdenkmal:
Fortgeltende DDR-Schutzkategorie für kleinflächige Landschaftsteile. 
 • Erläuterung Naturdenkmal:
Rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur mit besonderer Schutzwürdigkeit, z.B. Einzelbäume, Findlinge. 
 • gesetzlich geschützte Biotope (§ 20 Naturschutzausführungsgesetz M-V):
Anzahl ca. 360, meist kleinflächig
Erläuterung:
Nach § 20 des Naturschutzausführungsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern pauschal geschützte Lebensräume, z. B. Sölle, Röhrichtbestände, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, unverbaute Fließgewässer, Torfstiche und stehende Kleingewässer jeweils einschließlich der Ufervegetation, Verlandungsbereiche stehender Gewässer, Trocken- und Magerrasen, naturnahe Bruchwälder, Feldgehölze und Feldhecken, Salzwiesen, Windwattflächen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen.  

 
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