Gleichstellung
Gleichstellung bedeutet, dass alle Menschen den gleichen Zugang zu allen Ressourcen und Möglichkeiten in unserer Gesellschaft und im Arbeitsleben haben.
Aktuelles
Frühstücks-Treffen für Frauen – Orte an denen Frauen sich in offener und wertschätzender Atmosphäre begegnen und gemeinsam über alte und neue Fragen des Lebens und Glaubens nachdenken können.
Termine und Themen 2025:
29.03.2025: "Packs an! Von der Kraft der Entscheidungen" mit Birgit Winterhoff
25.10.2025: "Bedeutungsvolle Freundschaften – Wunschtraum oder Wirklichkeit?" mit Birgit Fingerhut
weitere Informationen unter: www.fruehstueckstreffen.de
Die Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises V-G, der Stadt sowie der Universitätsmedizin zeigen anlässlich des Internationalen Frauentages in Kooperation mit dem St. Spiritus den Film "Die Unbeugsamen - 2"
Eintritt: frei
Die Bar vom St. Spiritus hat geöffnet.
Das Frauennetzwerk HGWomen Greifswald lädt am 06.03.2025, 17 Uhr, DIZ am Hafen ein: Altersvorsorge für Selbstständige mit der Sparkasse Vorpommern: Anmeldung
Was ist „HGWomen“? Das ist eine Wortschöpfung aus HGW (Hansestadt Greifswald) und women (Frauen engl.). Es ist ein Netzwerktreffen für Frauen, die gründen möchten, schon gegründet haben, selbstständig sind, Projekte planen oder einfach den Austausch untereinander suchen. Ob Unternehmerin, Selbstständig, Studentin, Auszubildende, Geschäftsfrau, Angestellte… jede Frau* ist uns willkommen!
Kontakt und weitere Infos: HGWomen | WITENO
Das Frauennetzwerk HGWomen Greifswald lädt am 18.02.2025, 17 Uhr, ins DIZ am Hafen ein:
Content im Flow – Postingstress umgehen mit Annelie Bänsch, Digitallotsin für den ländlichen Raum: Anmeldung
Was ist „HGWomen“? Das ist eine Wortschöpfung aus HGW (Hansestadt Greifswald) und women (Frauen engl.). Es ist ein Netzwerktreffen für Frauen, die gründen möchten, schon gegründet haben, selbstständig sind, Projekte planen oder einfach den Austausch untereinander suchen. Ob Unternehmerin, Selbstständig, Studentin, Auszubildende, Geschäftsfrau, Angestellte… jede Frau* ist uns willkommen!
Kontakt und weitere Infos: HGWomen | WITENO
Das Frauennetzwerk HGWomen Greifswald lädt am 28.01.2025 zu 17 Uhr ins DIZ ein:
How to hire – Möglichkeiten der Anstellung mit Johanna Lindecke, Rechtsanwältin: Anmeldung
Was ist „HGWomen“? Das ist eine Wortschöpfung aus HGW (Hansestadt Greifswald) und women (Frauen engl.). Es ist ein Netzwerktreffen für Frauen, die gründen möchten, schon gegründet haben, selbstständig sind, Projekte planen oder einfach den Austausch untereinander suchen. Ob Unternehmerin, Selbstständig, Studentin, Auszubildende, Geschäftsfrau, Angestellte… jede Frau* ist uns willkommen!
Kontakt und weitere Infos: HGWomen | WITENO
Frauenfilme in der Stadtbibliothek:
Soroptimist International Greifswald zeigt am 09.01.2025 um 19 Uhr den Film "Astrid" (Dänemark, Schweden, 2018)
Eintritt frei
Inklusive Exzellenz in der Medizin: Geschlechteraspekte in der medizinischen Forschung
Ein Vortrag von Prof. Dr. Sylvia Stracke - Universität im Rathaus:
In der medizinischen Forschung gibt es blinde Flecken: viel zu selten werden geschlechtssensible Aspekte berücksichtigt. Es gibt Erkrankungen, die bei Frauen später erkannt oder unzureichend behandelt werden (z.B. Herzinfarkt, Diabetes) und solche, die bei Männern unterdiagnostiziert sind (z.B. Depressionen, Osteoporose). In klinische Studien werden häufig mehr Männer als Frauen eingeschlossen, sodass die Aussagekraft für Frauen begrenzt ist. Das gemeinsame Verbundprojekt von Universität und Universitätsmedizin Greifswald, InkE, steht für „Inklusive Exzellenz in der Medizin“. Es nimmt genau diese blinden Flecke in den Fokus. Ein wichtiges Ziel ist es, auf eine realitätsabbildende Forschung hinzuwirken.
Wissenschaftler*innen sollen bereits in der frühen Karrierephase ein Bewusstsein für Geschlechterunterschiede entwickeln und bereits bei der Studienplanung und -durchführung Geschlechteraspekte integrieren. Dabei ist es wichtig, dass das Geschlecht nicht nur aus biomedizinischer Sicht betrachtet wird, sondern auch aus sozial- und geisteswissenschaftlicher Perspektive. Soziokulturelle Faktoren, unterschiedliche Geschlechterrollen und die Beziehung zwischen Ärzt*innen und Patient*innen sind Aspekte, die in der medizinischen Forschung stärker beachtet werden sollten, um eine umfassendere und gerechtere Gesundheitsversorgung zu ermöglichen.
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen* und Mädchen* werden weitere Veranstaltungen, Aktionen und Angebote in Greifswald stattfinden:
- 25.11. Hissen der Flagge von UNWOMEN am Rubenowplatz, auf dem Bahnhofsvorplatz und vor dem Haupteingang der Universitätsmedizin
- Verteilung Plakate des Hilfetelefons sowie Informationen des Bündnisses "Gemeinsam gegen Sexismus" in städtischen Einrichtungen
- FLINTA*-Selbstverteidigungskurse - Informationen über den Hochschulsport
- Sammelaktion für das Greifswalder Frauenschutzhaus - Informationen über das Gleichstellungsbüro der Universitätsmedizin
- verschiedene Vorträge im Rahmen des Feministischen Aktions- und Informationsmonat des AStA der Universität Greifswald - Informationen über den AStA
Die Ausstellung vom Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus" ist in Greifswald an verschiedenen Orten zu sehen:
- Juli - Dezember 2024: Verwaltungsgebäude am Tierpark, Lange Str. 2a
- Juli-Dezember 2024: Technologiezentrum Vorpommern, Brandteichstr. 20
- Oktober 2024: MGH Aktion Sonnenschein, Makarenkostraße 8
- November/Dezember 2024: Universitätsmedizin Greifswald
- November/Dezember 2024: STRAZE, Stralsunder Str. 10
- November/Dezember 2024: Landratsamt, Feldstraße 85a
An jedem Freitag um 11 Uhr gibt es im Begegnungszentrum DiT in der Gustebiner Wende 4a ein Frauencafé.
Das D.I.T. ("Do it together") ist ein Raum, der Begegnungen möglich macht. Die D.I.T. Kids, das Frauencafé, jung und alt, in Deutschland aufgewachsen oder woanders – alle treffen sich hier. Und es ist noch genug Platz für eure Ideen und Projekte. Also kommt vorbei und lernt uns kennen!
Der Bürgerhafen lädt monatlich zum interkulturellen Nähcafé für alle Frauen, gleich welcher Herkunft, Religion und welchen Alters, ein. Hier können sich Frauen zum Nähen treffen, es natürlich auch erlernen und sich daneben bei einer Tasse Kaffee miteinander über die Fragen des Alltags austauschen.
Wir fördern Nachhaltigkeit – das Lieblingskleidungsstück wird ausgebessert oder aus vorhandenen Stoffen entsteht etwas Neues. Ressourcenschonendes Handeln kann jede mit in ihren eigenen Alltag tragen und so einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Wann? jeden zweiten und letzten Montag im Monat um 15:00 Uhr
Wo? einLaden, J.-S.-Bach-Straße 24, Greifswald (Bushaltestelle „Rathaus“)
Stillcafé im STRAZE-Café jeden ersten Dienstag im Monat von 9:30-11:00 Uhr
Austausch für Mütter, Familien, Angehörige und Interessierte zu den Themen Stillen, Beikost, Abstillen
Zusammen wollen wir individuelle Stillprobleme überwinden, uns gegenseitig stärken und Stillmythen lebewohl sagen!
Mit fachlicher Begleitung von handinhand.stillen Stillberaterin Charis!
Stillberaterin, Fachkraft für babygerechte Beikost mit und ohne Brei
Fachkraft für formulaernährte Säuglinge, achtsames Flaschegeben
Diskriminierungsfreie Werbung in Greifswald
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bekennt sich ausdrücklich zum Verhaltenskodex des Deutschen Werberates (Beschluss BV-V/07/0229 vom 31.08.2020). Jede Form von Werbung hat die allgemein anerkannten Grundwerte der Gesellschaft und die dort vorherrschenden Vorstellungen von Anstand und Moral zu beachten. Werbung in Greifswald soll entsprechend diskriminierungsfrei sein.
Den vollständigen Verhaltenskodex können Sie beim Deutschen Werberat nachlesen.
Sollte eine Werbung in Greifswald gegen den Kodex des Deutschen Werberates verstoßen, können Sie dies über das Klarschiff-Portal, den Deutschen Werberat oder per E-Mail an die Gleichstellungsbeauftragte melden.
Informationen
Das SBGG macht es für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen leichter, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Das Gesetz ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ein FAQ zusammen gestellt, in dem Antworten auf häufig gestellte Fragen gegeben werden. Das FAQ finden Sie hier: BMFSFJ - Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
Seit 01.01.2021 gibt es die Förderrichtlinie für Zuwendungen der Stadt für Projekte in den Bereichen Familie, Senioren, Prävention und Gleichstellung.
Bei der Projektförderung werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Gestaltung eines familienfreundlichen Umfeldes,
- Entwicklung und Umsetzung präventiver Programme und Projekte für alle Altersgruppen,
- Sonder- und Großveranstaltungen von zentraler Bedeutung sowie Wettbewerbe, Publikationen oder Arbeitsmaterialien zur Umsetzung der Familien- und Seniorenfreundlichkeit bzw. der Gleichstellungsziele der Stadt,
- Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung aller Geschlechter in der Stadt.
Bei Projektideen und Fragen zu den Themenbereichen Gleichstellung und Familie melden Sie sich gern bei der Gleichstellungsbeauftragten!
Frauen kommen in der Geschichtsschreibung kaum vor, das bedeutet aber nicht, dass sie nicht Teil der Geschichte sind: Die Geschichte ist mehr, als das, was wir erzählt bekommen. Wir möchten den Blickwinkel weiten und den Frauen, die in Greifswald gewirkt haben, einen Platz geben und ihre Namen nennen. Der digitale Stadtspaziergang (Actionbound) zeigt daher das Leben und Werk von sechs Künstlerinnen, deren Lebensweg mit Greifswald verbunden ist.
Ausgangspunkt ist der Greifswalder Marktplatz, von dort geht es zu den Geburts- oder Wohnhäusern von Sibylla Schwarz, Frida Stundl-Pietschmann, Annelise Pflugbeil, Luise Greger, Alwine Wuthenow und Ida Hahn-Hahn. Informationen zu den Frauen und den jeweiligen Standorten werden mit Gedichten, Musik und Rätseln verknüpft. Wir wünschen allen Besucher*innen und Greifswalder*innen viel Spaß beim Entdecken der Stadt aus einem anderen Blickwinkel!
Zum Actionbound gelangen Sie hier: https://de.actionbound.com/bound/kuenstlerinnen.
Ein ganz herzliches Dankeschön geht an die Hansischen Frouwen, die maßgeblich den Actionbound erarbeitet und gestaltet haben - in Kooperation mit der Partnerschaft für Demokratie Greifswald und der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt.
Den Ergänzungsausweis gibt es für Personen der Transgender-Gemeinschaft, deren offizielle Namens- und/oder Personenstandsänderung noch nicht mit der eigenen geschlechtlichen Verortung übereinstimmt und somit auch nicht dem amtlichen Ausweis entspricht. Der Ergänzungsausweis wird von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. herausgegeben. Er dokumentiert alle selbstgewählten personenbezogenen Daten wie Name und Geschlecht und zeigt ein aktuelles Passfoto. Der Ausweis ist amtlich akzeptiert und soll helfen, bei Personenkontrollen unangenehme und belastende Fragen zu vermeiden.
Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: https://dgti.org/2021/09/05/der-ergaenzungsausweis-der-dgti-e-v/
Polizei |
110 |
Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst |
112 |
|
116111 oder 0800 1110333 |
0800 1110550 |
|
Notdienst Jugendamt Greifswald |
03834 777870 |
0800 40 40 02 0 |
|
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (für alle Altersgruppen und Geschlechter) |
0800 2255530 |
08000 116 016 |
|
0800 1239900 |
|
03834 500656 |
|
03836 2372700 |
|
03834 7983199 |
|
Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern (CORA) |
0381 4010229 |
03834 2317903 |
|
03834 79830 |
|
0800 1110111 oder 0800 1110222 |
|
Gewaltopfer-Ambulanz an der Universitätsmedizin Greifswald (für gerichtsverwertbare Befunde/Verletzungsdokumentation, eine Sicherung von Spuren am Körper/an der Bekleidung und eine zeitlich unbegrenzte Archivierung der erhobenen Befunde) |
03834 865743 nach 16 Uhr oder am Wochenende: 0172 3182602 |
Kinder-Schutz-Ambulanz an der Universitätsmedizin Greifswald |
03834 865743 oder nach 16 Uhr/am Wochenende: 0172 3182602 |
Beratung für Betroffene von Straftaten und deren Angehörige: Beratungsstelle der Caritas Greifswald: |
|
Koordinierungsstelle für junge Mütter und Väter
|
03834 - 871678 Maxim-Gorki-Straße 1 17491 Greifswald serviceagentur.hgw[at]abg-nb.de |
ADA - Antidiskriminierungsberatung und -arbeit für Greifswald & Vorpommern-Rügen (Träger: Jugend kann bewegen e.V.) |
+49 157 3220 8517 |
- Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Mecklenburg-Vorpommern
- Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
- Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugend und Frauen
Hier sind einige Kampagnen, Aktionen und Diskussionsbeiträge zu finden… Viel Freude beim Lesen, (Kennen)lernen und Entdecken!
- Reden bringt Respekt.
- Klischee-frei
- Wer braucht Feminismus?
- der nächste Equal Pay Day ist am 7. März 2025
- Equal-Care-Day/Equal-Care-Manifest
- Zwölf Richtigstellungen zu Antifeminismus und Gender‑Kritik
- Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung
- Video "Sichtbar sein"
- der nächste Girls' (Mädchenzukunftstag) und Boys' Day ist am 3. April 2025
- Meldestelle für sexistische Werbung (pinkstinks)
Artikel 3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
§ 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
§ 41 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(1) Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Dafür bestellen hauptamtlich verwaltete Gemeinden Gleichstellungsbeauftragte, die in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern hauptamtlich tätig sind. Andere Gemeinden können Gleichstellungsbeauftragte bestellen, die ehrenamtlich tätig sein können. Für ehrenamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte gilt § 27 entsprechend.
(2) Die Bestellung erfolgt, soweit nicht durch die Hauptsatzung eine Übertragung auf den Hauptausschuss stattgefunden hat, durch die Gemeindevertretung. Die Aufhebung der Bestellung bedarf eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder der Gemeindevertretung.
(3) Die Gleichstellungsbeauftragte ist Teil der Gemeindeverwaltung. Sie kann an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilnehmen. Ihr ist in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs auf Wunsch das Wort zu erteilen.
(4) Der Gleichstellungsbeauftragten soll Gelegenheit gegeben werden, in grundlegenden Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches so rechtzeitig Stellung zu nehmen, dass ihre Stellungnahme bei der abschließenden Entscheidung berücksichtigt werden kann. Auf Verlangen der Gleichstellungsbeauftragten hat der Bürgermeister gemäß § 29 Absatz 1 Satz 2 zu beantragen, Angelegenheiten nach Absatz 1 auf die Tagesordnung zu setzen, soweit nicht andere wichtige Belange entgegenstehen.
(5) Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei der Ausübung ihrer Teilnahme- und Rederechte nach Absatz 3 sowie bei der Erstellung ihrer Stellungnahmen nach Absatz 4 weisungsfrei.
(6) Das Nähere regelt die Hauptsatzung.
§ 11 Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
(1) Die Gleichstellungsbeauftragte ist hauptamtlich tätig. Sie unterliegt mit Ausnahme der Regelung in § 41 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V der Dienstaufsicht des Oberbürgermeisters und wird durch die Bürgerschaft bestellt.
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Stadt beizutragen. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Initiativen zur Verbesserung der Situation der Frauen in der Stadt;
- die Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um gleichstellungsrelevante Belange wahrzunehmen;
- ein jährlicher Bericht über ihre Tätigkeit sowie über Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Bundes und des Landes zu gleichstellungsrelevanten Belangen vorzulegen.
(3) Der Oberbürgermeister hat die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen ihres Aufgabenbereiches an allen Vorhaben so frühzeitig zu beteiligen, dass deren Initiativen, Vorschläge, Bedenken und sonstige Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie Auskünfte zu erteilen. Näheres regelt eine Aufgabenbeschreibung durch den Oberbürgermeister, die der Bürgerschaft zur Kenntnis zu geben ist.