Behindertenbeauftragter
„Behindert ist man nicht, sondern man wird behindert.“
Den Kindergarten besuchen, zur Schule gehen, Ausbildung machen, studieren, zur Arbeit, einkaufen, ins Theater oder Termine in der Verwaltung wahrnehmen. In vielen Bereichen ist die selbstbestimmte Teilhabe mittlerweile möglich. Jedoch zeigt uns dieser Fortschritt auch immer wieder neue Bereiche auf, in denen wir noch barrierefrei werden müssen. Die bauliche Barrierefreiheit wird in der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommerns im Paragraph 50 geregelt. Um deren Umsetzung und die Teilhabemöglichkeiten für möglichst alle Menschen zu gewährleisten, gibt es in Greifswald die Arbeitsgruppe Barrierefreie Stadt.
Wegweiser für Menschen mit Behinderung
Beratungsstellen & Co.
Der Behindertenbeauftragte berät in seiner Sprechstunde im "Haus der Begegnung" in persönlichen Angelegenheiten über die Zuständigkeit von Ämtern, z.B. Eingliederungshilfen für Behinderte, Hilfen zum Lebensunterhalt, Frühförderung, Landesblindengeld und vermittelt bei rechtlichen Fragen.
Er hilft beim Stellen von Anträgen zur Feststellung einer Schwerbehinderung nach § 69 SGB IX und der Gleichstellung gemäß § 2 Abs. SGB IX, informiert über Nachteilausgleiche nach dem Grad der Behinderung. Ebenso erhalten sie Hilfe beim Erstellen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht.
Gemeinsam mit Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Barrierefreie Stadt“ berät der Behindertenbeauftragte Einzelpersonen und Firmen hinsichtlich der Gestaltung von barrierefreiem Wohnraum und der Gestaltung eines barrierefreien Umfeldes in neu angelegten oder sanierten Wohngebieten. Dazu gehören auch die Schaffung von öffentlichen Parkflächen für Behinderte und barrierefreie, rollstuhlgerechte Toiletten.
Bei der Beantragung zur Anerkennung einer Schwerbehinderung, §152 SGB IX, können auch Termine bei den folgenden Teilhabeberatungsstellen vereinbart werden: EUTB Wegweiser https://www.teilhabeberatung.de/beratung/eutb-wegweiser-greifswald. Eingliederungshilfen für behinderte Menschen finden Sie im MV-Serviceportal.
Den Weltbehindertentag gibt es seit 2002, für Greifswald ist er seit 2009 dokumentiert. In diesem Jahr ratifizierte Deutschland auch die UN Behindertenrechtskonventionen. Mit ihnen verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten dazu einen gleichberechtigten Zugang zu Kultur, Kommunikation, Information und Bildung für Menschen mit Teilhabeeinschränkungen zu schaffen.
Anlässlich des Weltbehindertentages am 3. Dezember gibt die AG Barrierefreie Stadt zusammen mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt eine Festveranstaltung. Diese findet immer am ersten Freitag im Dezember statt.
An diesem Tag werden Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt ausgezeichnet, die sich im besonderen Maße für Barrierefreiheit und eine Inklusive Gesellschaft eingesetzt haben. Die Grundlage hierfür sind die Bewertungskriterien nach dem Beschluss vom 08.08.2022. Vorschläge für die Auszeichnung können das Ganze Jahr über beim Behindertenbeauftragten abgegeben werden.
Wenn Sie einen rollstuhlgerechten Parkplatz suchen, in ein barrierefreies Restaurant gehen wollen oder eine rollstuhlgerechte öffentliche Toilette aufsuchen möchten, nutzen Sie gern die folgende Informationskarte: wheelmap.org.
- Mehrzweckhalle Schönwalde-Center
Mo.-Fr.: 8:00 bis 20:00 Uhr
sowie Wochenenden bei Veranstaltungen - Rathaus am Markt
Mo.-Do.: 8:00 bis 18:00 Uhr und Fr.: 8:00 bis 15:45 Uhr - Stadthaus am Markt
Mo. bis Do.: 8:00 bis 18:00 Uhr und Fr.: 8:00 bis 15:45 Uhr - Stadtbibliothek Hans Fallada
Mo., Di., Fr. 10:00 bis 18:00 Uhr und Do. 10:00 bis 20:00 Uhr und Sa. 10:00 bis 13:00 Uhr - sozio-kulturelles Zentrum (Eingang Lange Straße 49)
Mo.-Fr.: 8:00 bis 18:00 Uhr
sowie Wochenenden und bei Abendveranstaltungen - Strandbad Eldena
mit Euroschlüssel - Toilettenhaus am Mühlentor
mit Euroschlüssel - Toilettenhaus am Südbahnhof
mit Euroschlüssel - Turnhalle (Arndtstraße)
Mo.-Fr.: 8:00 bis 20:00 Uhr
sowie Wochenenden bei Veranstaltungen - Volksstadion (Karl-Liebknecht-Ring 2)
Mo.-Fr.: 7:00 bis 21:00 Uhr
sowie Wochenenden bei Veranstaltungen - Hauptbahnhof (Bahnsteig 1)
mit Euroschlüssel
Der EURO-WC-Schlüssel kann hier beantragt werden.
Um Anpassungen an bestehen Wohnraum vorzunehmen, gibt es verschiedene Möglichkeiten und Wege. Dazu gibt es die Möglichkeit zur Förderung über die Pflegekasse oder über die Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Förderrichtlinie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für ein barrierefreies und altersgerechtes Wohnen. Die Förderrichtlinie dient der Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft BV-P-ö/07/0078-02.
Arbeitsgruppe „Barrierefreie Stadt“
Die Arbeitsgruppe wurde durch die Greifswalder Bürgerschaft berufen. In der Arbeitsgruppe wirken Vertreter der Fraktionen der Bürgerschaft und Interessenvertreten von Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen mit. Grundlage der Arbeit bilden die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern § 48 und § 50, das Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und die Beschlüsse der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.