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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen

Online erledigen

Volltext

Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

Handlungsgrundlage(n)

§ 8 Abs. 1 RBStV  i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV

Erforderliche Unterlagen

Änderungsformular

Voraussetzungen

Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:

  • Adressänderung
  • Namensänderung
  • neue Kontoverbindung
  • andere Zahlungsweise

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Änderung: gebührenfrei

Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt anpassen:

  • gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von 3 Monaten 55,08 Euro
  • vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für 3 Monate 55,08 Euro
  • halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für 6 Monate 110,16 Euro
  • jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für 12 Monate 220,32 Euro.

Verfahrensablauf

Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.

Online:

  • Öffnen Sie das Online-Portal "Ihr Rundfunkbeitrag".
  • Klicken Sie das Feld "Namen, Adresse, Zahlungsweise ändern" an oder geben Sie im Suchfeld den Webcode "BF01" ein, dann öffnet sich das dazugehörige Online-Formular und leitet Sie Schritt für Schritt durch die Änderung.

Postalisch:

  • Rufen Sie das unten verlinkte PDF-Formular „Änderung zum Rundfunkbeitragskonto“ auf.
  • Füllen Sie das PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Telefon:

  • Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch.  

Fristen

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

Fachlich freigegeben durch

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

09.05.2023

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Ansprechpunkt

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice