Online erledigen
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen
Volltext
Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.
Handlungsgrundlage(n)
§ 8 Abs. 1 RBStV i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV
Erforderliche Unterlagen
Änderungsformular
Voraussetzungen
Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:
- Adressänderung
- Namensänderung
- neue Kontoverbindung
- andere Zahlungsweise
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Änderung: gebührenfrei
Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt anpassen:
- gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von 3 Monaten 55,08 Euro
- vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für 3 Monate 55,08 Euro
- halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für 6 Monate 110,16 Euro
- jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für 12 Monate 220,32 Euro.
Verfahrensablauf
Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.
Online:
- Öffnen Sie das Online-Portal "Ihr Rundfunkbeitrag".
- Klicken Sie das Feld "Namen, Adresse, Zahlungsweise ändern" an oder geben Sie im Suchfeld den Webcode "BF01" ein, dann öffnet sich das dazugehörige Online-Formular und leitet Sie Schritt für Schritt durch die Änderung.
Postalisch:
- Rufen Sie das unten verlinkte PDF-Formular „Änderung zum Rundfunkbeitragskonto“ auf.
- Füllen Sie das PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Telefon:
- Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch.
Fristen
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Fachlich freigegeben durch
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
09.05.2023