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Förderung: Zuschuss für steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkon-PV-Anlagen) beantragen
Volltext
Was wird gefördert?
Gegenstand der Zuwendung ist die Anschaffung und Installation von steckerfertigen PV-Anlagen (sogenannte Mini-Balkonkraftwerke oder Balkon-PV-Module) mit einem Modulwechselrichter.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger können Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern sein, die
- Mietende in Wohngebäuden oder
- Eigentümerin oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum
sind.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 500 EUR pro Anlage und Wohnungseinheit, jedoch höchstens in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern diese unter 500 EUR liegen.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation.
Nicht zuwendungsfähig sind:
- Zubehörteile und Umbausätze
- Eigenleistungen und Hilfeleistungen Dritter
- Eigenbau.
Vorsorglich gestellte, unvollständige Anträge werden nicht zur Bewilligung vorgesehen.
Handlungsgrundlage(n)
- Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen für Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt auf das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag und Verwendungsnachweis aus Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)
Voraussetzungen
- Privatpersonen mit einem Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
- Mietende in Wohngebäuden oder Eigentümerin oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum
- Anschaffung und Installation der steckerfertigen Photovoltaikanlage mit einem Kaufdatum ab 08.11.2022
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- keine
Verfahrensablauf
- Schriftliche Anträge sind formgebunden und mit allen erforderlichen Nachweisen in Kopie nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme der Anlage einzureichen.
- Die Anträge werden nur bei Vollständigkeit zur Bewilligung vorgesehen.
- Die Bewilligungen erfolgen in der zeitlichen Reihenfolge des Einganges vollständiger Anträge je Kontingent (Mieter oder Eigentümer), solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
21.11.2022
Zuständige Stelle
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpunkt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Fristen
Laufzeit der Förderung (Die Bewilligungen erfolgen in der zeitlichen Reihenfolge des Einganges vollständiger Anträge je Kontingent (Mieter oder Eigentümer), solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Bewilligungsbehörde wird unter www.lfi-mv.de einen Hinweis veröffentlichen, wenn die Erschöpfung der Haushaltsmittel abzusehen ist. Für bereits getätigte Anschaffungen, für die keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen, können keine Zuwendungen bewilligt werden.) :