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Elektronische Rechnungen

Informationen über die Pflicht zur Abgabe von elektronischen Rechnungen im XML-Format ab dem 01.04.2023

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Regelungen laut ERechVO M-V maßgebend sind. Unabhängig vom Auftragswert müssen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber*innen in Mecklenburg-Vorpommern elektronisch übermittelt werden.

Allgemeines zur elektronischen Rechnung

Was ist eine Elektronische Rechnung?

Rechnungen gelten als elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und dieses Format eine automatische sowie elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine reine Bilddatei oder ein PDF-Dokument sind deshalb ausdrücklich keine elektronischen Rechnungen.

Zur Gewährleistung der Umsetzung des elektronischen Standards wurde die XRechnung im XML-Format entwickelt, die den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entspricht.

Ab wann müssen Auftragnehmer elektronische Rechnungen ausstellen?

Für Sie als Auftragnehmer*in besteht ab dem 01.04.2023 die Verpflichtung, ausschließlich elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber*innen auszustellen und zu übermitteln.

Wie erfolgt die Rechnungsstellung?

Wie werden elektronische Rechnungen gestellt?

Die Übermittlung und der Empfang von elektronischen Rechnungen erfolgt über die zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE), die in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband elektronische Verwaltung in M-V (eGo-MV) betrieben wird.

Zunächst müssen Sie sich als Nutzer*in einmalig bei der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) registrieren: https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login.

Diese Registrierung ist für Sie kostenlos. Im Anschluss können Sie Ihre Rechnungen per E-Mail einbringen, direkt hochladen oder per Weberfassung über die Internetseite der OZG-RE manuell erstellen und als XRechnung versenden.

Bei der OZG-RE hilft Ihnen die Bundesdruckerei weiter:
E-Mail: sendersupport-xrechnung@bdr.de.
Kontaktformular: Kontakt- & Support­anfrage | E-Rechnung in der Bundesverwaltung (e-rechnung-bund.de)
Hotline: 030 25984436 (Mo. - Fr. 09:00 - 16:00 Uhr)

Welche Formate für Anlagen sind zulässig?

Es besteht die Möglichkeit, rechnungsbegründende Anlagen mit der elektronischen Rechnung zu versenden. Beachten Sie dabei bitte, dass eine Größenbeschränkung von 200 MB für das Gesamtdokument (inklusive Rechnung) besteht. Wird die entsprechende Rechnung nochmals als Anlage beigefügt, handelt es sich um eine Kopie, welche verpflichtend als solche zu kennzeichnen ist.

Folgende Formate sind für rechnungsbegründende Anlagen zulässig:

  • PDF-Dokumente,
  • Bilder (PNG, JPG),
  • Textdateien (CSV).

Eine separate Übermittlung von Anlagen an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist nicht möglich.

Welche Rechnungsbestandteile muss eine elektronische Rechnung beinhalten?

Neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen muss eine XRechnung mindestens folgende Angaben beinhalten:

  1. Leitweg-ID,
  2. Bankverbindungsdaten,
  3. Zahlungsbedingungen,
  4. E-Mail-Adresse des Rechnungsstellenden,

Lieferantennummer und Bestellnummer, soweit vorhanden.

Leitweg-ID’s

Was ist eine Leitweg-ID?

Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Kennungsnummer der öffentlichen Auftraggeber*innen und ermöglicht die genaue Adressierung sowie die automatische Weiterleitung einer XRechnung.

Bei einer Bestellung wird Ihnen zukünftig die für den Auftrag relevante Leitweg-ID mitgeteilt.

Leitweg-ID’s der UHGW
Allgemeine Leitweg-ID der UHGW 13075039-K000-97
Büro des Oberbürgermeisters 13075039-K004-85
Amt für Wirtschaft und Tourismus 13075039-K005-82
Haupt- und Personalamt 13075039-K006-79
Haupt- und Personalamt/Fortbildung 13075039-K007-76
Informations- und Kommunikationstechnik 13075039-K008-73
Amt für Finanzen 13075039-K009-70
Immobilienverwaltungsamt 13075039-K010-67
Immobilienverwaltungsamt/Liegenschaften 13075039-K011-64
Immobilienverwaltungsamt/Hochbau 13075039-K012-61
Immobilienverwaltungsamt/Gebäudemanagement/ Sportstätten 13075039-K013-58
Rechtsamt 13075039-K014-55
Amt für Bürgerservice und Brandschutz 13075039-K015-52
Amt für Bildung, Kultur und Sport/Kultur 13075039-K016-49
Amt für Bildung, Kultur und Sport/Stadtbibliothek 13075039-K017-46
Amt für Bildung, Kultur und Sport/Musikschule 13075039-K018-43
Amt für Bildung, Kultur und Sport/St. Spiritus 13075039-K019-40
Amt für Bildung, Kultur und Sport/Stadtarchiv 13075039-K020-37
Amt für Bildung, Kultur und Sport/Schulen 13075039-K021-34
Stadtbauamt 13075039-K022-31
Tiefbau- und Grünflächenamt 13075039-K023-28
Zentrale Finanzwirtschaft/Amt für Finanzen 13075039-K024-25
Zentrale Finanzwirtschaft/Beteiligungen 13075039-K025-22

 

SSV Leitweg-ID der UHGW  
SSV 161 - Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt 13075039-K026-19
SSV 162 - Fleischervorstadt - SOS, Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf 13075039-K027-16
SSV 193 - Schönwalde I - Stadtumbau Ost 13075039-K028-13
SSV 199 - Schönwalde II - SOS, Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf 13075039-K029-10
SSV 198 - Schönwalde II - Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung 13075039-K030-07
SSV 194 - Ostseeviertel Parkseite - Stadtumbau Ost 13075039-K031-04

Rechtliche Vorgaben

ERechVO M-V

Die E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern - kurz ERechVO M-V - regelt die Ausstellung, Übermittlung, den Empfang und  die Verarbeitung elektronischer Rechnungen in M-V. Alle öffentlichen Auftraggeber werden ab 01.04.2023 verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen. Ausnahmen bilden lediglich Barzahlungen und Zahlungen im Rahmen von Kundenkredit- bzw. Kundendebitkarten bei öffentlichen Einkäufen oder diesbezüglichen Bestellungen.

Richtlinie 2014/55/EU

Gemäß der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) besteht für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Pflicht zur Annahme von elektronischen Rechnungen.

Fristen

Für Sie als Auftragnehmer*in besteht ab dem 01.04.2023 die Verpflichtung, ausschließlich elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber*innen auszustellen und zu übermitteln.

Weitere rechtliche Grundlagen

Zur ERechVO M-V gelangen Sie über folgenden Link: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-ERechVMVrahmen.