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Pressemitteilungen 28.11.2018 – Greifswalder Winterdienst für kalte Jahreszeit gerüstet

mit Salz gefüllte Big Bags für den Winterdienst
Mit Salz gefüllte Big Bags, Foto: Pressestelle

Der Greifswalder Winterdienst ist auf Schnee und Eis vorbereitet. „Die erste Kontrollfahrt durch die Mitarbeiter des Bauhofs  erfolgte bereits am 17. November“, informierte Uwe Adam, Leiter des Bauhofs beim Tiefbau- und Grünflächenamt. „Den ersten wirklichen Einsatz gab es gestern früh. Aufgrund der tiefen Temperaturen kam es zu Glätte durch überfrierende Nässe oder Reifglätte. Sowohl auf einigen Fahrbahnen als auch auf Geh – und Radwegen musste schon gestreut werden.“

Statt bislang 14 Mitarbeiter stehen in diesem Jahr  jeweils 15 Mitarbeiter in zwei Schichten bereit, um rund um die Uhr für freie Straßen zu sorgen. Aufgestockt wurde die Zahl der sogenannten Handarbeitskräfte von 3 auf 4 pro Schicht. Sie kümmern sich insbesondere darum, Kreuzungsbereiche, Bushaltestellen und Übergänge freizuhalten. Auch die Technik ist gerüstet: Pro Schicht sind 3 Lkw, 6 Multicars, 3 Kleintraktoren und ein Bagger im Einsatz. Zudem stehen drei große Aufsatzstreuer mit der entsprechenden Vorrichtung für LKW und Feuchtsalzstreuer zur Verfügung.

Das Silo ist mit 240 Tonnen Salz gut gefüllt. Zusätzlich stehen noch einmal rund 300  Tonnen Salz in so genannten Big Bags bereit. Hinzu kommen 300 Tonnen Sand für die Abstumpfung der Geh- und Radwege sowie 20 Tonnen Granulat für den Boulevard.

Auf dem Riems hat die Stadt den Winterdienst wieder an eine private Firma übertragen, in Friedrichshagen wird der Schnee durch eine Fremdfirma geräumt, das Streuen übernimmt die Stadt. Insgesamt sind im Tourenplan der Stadt 189 Kilometer Straße und 50 Kilometer Geh- und Radwege aufgenommen.

Anlieger sind in der Pflicht

Der städtische Winterdienst beräumt allerdings nur jene Straßen, die auch gereinigt werden. Welche das sind, regelt die Straßenreinigungssatzung
Für verkehrsberuhigte Straßen und Anliegerstraßen sind die Anwohner und Eigentümer  selbst verantwortlich. Sie müssen die Straße jeweils bis zur Fahrbahnmitte  räumen. Auch der Winterdienst auf den Gehwegen, den gemeinsamen Geh-und Radwegen sowie auf Gehwegen mit dem Zeichen „Radfahrer frei“ ist auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Die getrennt vorhandenen Radwege  werden durch den städtischen Bauhof beräumt. Der Schnee darf allerdings nicht auf die Straße geschoben werden, sondern muss auf den Grundstücken der Anlieger gelagert werden. Zum Streuen dürfen nur abstumpfende Mittel wie Sand, Kies und Split benutzt werden, Salz oder Asche sind nicht erlaubt. Die Stadt führt entsprechende Kontrollen durch. Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen. 

Hier finden Sie weitere Hinweise zum Winterdienst.