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Pressemitteilungen 30.03.2021 – Greifswald erhöht Hundesteuer erstmals seit 2005

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ändert zum 1. April 2021 ihre Hundesteuersatzung. Die Bürgerschaft hatte im März einer Initiative der Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ zugestimmt. Demnach werden Hunde, die durch einen eingetragen Tierschutzverein vermittelt werden, von der Steuer befreit. Auch Hundebesitzer*innen, die für ihren Hund einen Hundeführerschein vorlegen können, sollen zukünftig zwei Jahre lang keine Steuern bezahlen. Inhaber des Kultur- und Sozialpasses erhalten ebenfalls eine Steuerermäßigung.

Zum Ausgleich der Ermäßigungen und Befreiungen beträgt künftig der Steuersatz für den ersten Hund 80 Euro jährlich, bisher waren das 72 Euro. Für den zweiten Hund müssen 125 statt bislang 114 Euro pro Jahr bezahlt werden und für jeden weiteren 170 Euro statt 156 Euro jährlich. Es ist die erste Erhöhung der Steuersätze seit dem Jahr 2005. In Greifswald sind derzeit insgesamt 2.716 Hunde gemeldet, davon 130 Zweithunde und 3 Dritthunde.

In Umsetzung der Satzungsänderung werden Anfang April neue Hundesteuerbescheide an die Hundehalter*innen versendet, aus denen sich die zukünftigen Steuerzahlungen bzw. Differenzbeträge zu den bereits geleisteten Zahlungen ergeben. Die Satzung ist auf der Homepage der Universitäts- und Hansestadt Greifswald veröffentlicht (https://www.greifswald.de/de/verwaltung-politik/ortsrecht/aktuelle-satzungen-lesefassungen/finanz-und-abgabewesen/) und wird zusätzlich in der nächsten Ausgabe des Stadtblattes erscheinen.

Für die Steuerbefreiung und -ermäßigung können formlos Anträge an die Abteilung Steuern gestellt werden. (E-Mail: steuern@greifswald.de, Postanschrift: Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Amt für Finanzen, Abteilung Steuern, PF 31 53, 17461 Greifswald)