Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung
Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (rechtskräftig seit 19.03.2019)
Leitfaden Mobilitätskonzept
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald will eine zukunftsfähige Mobilität im Stadtgebiet fördern und erlaubt die Reduzierung von baurechtlich notwendigen Pkw-Stellplätzen für die Gebäudeklassen 4 und 5 (gemäß §3 Abs. 7 der Stellplatz- und Fahrradabstellsatzung) auf der Grundlage eines qualifizierten Mobilitätskonzeptes.
Der nachfolgende Leitfaden, bestehend aus einem Formblatt (Excel-Datei) und Erläuterungen zum Formblatt, soll der Bauherrschaft erleichtern ein qualifiziertes Mobilitätskonzept im Zuge des Bauantragsverfahrens einzureichen.