Wahlhelfer*innen
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bittet interessierte Bürger*innen, sich als Wahlhelfer*in bei der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 zu engagieren. Für die Besetzung der 42 allgemeinen Wahlbezirke und 18 Briefwahlbezirke werden mindestens 425 Freiwillige benötigt.
Grundsätzlich kann jede wahlberechtigte Person als Wahlhelfer*in eingesetzt werden; jeder Deutsche, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und seinen Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland hat und nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Für einen Einsatz in einem Wahlbezirk der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sollten Sie auch hier wohnhaft sein.
Besondere Vorkenntnisse sind für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand nicht erforderlich.
Ein Wahlvorstand besteht aus Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in, deren Stellvertretungen sowie den Beisitzer*innen. Die Wahlhelfer*innen erhalten rechtzeitig vor der Wahl ein Berufungsschreiben, welches die Funktion und den Einsatzort (Wahllokal) benennt. Ziel ist es, Wahlhelfer*innen in ihrem eigenen Wahlbezirk oder zumindest in unmittelbarer Nähe einzusetzen.
Die Wahlvorsteher*innen, deren Stellvertreter*innen sowie die Schriftführer*innen werden im Vorfeld der Wahl im Rahmen einer Schulung in ihre Aufgaben eingewiesen.
Für das Engagement im Wahlehrenamt zahlt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald eine Aufwandsentschädigung, in Abhängigkeit der ausgeübten Funktion, von 45,00 Euro bis 80,00 Euro.
Antworten zu den wichtigsten Fragen bezüglich des Wahlhelfer*innen-Einsatzes finden Sie unter Fragen der Wahlhelfer*innen.
Meldung zum Einsatz als Wahlhelfer*in am 23.02.2025